UPLOAD-FILTER: Quo vadis Internet?

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Trotz lautstarker Proteste aus der Zivilgesellschaft, Wissenschaft und technischen Community wurde die Urheber*innenrechtsreform auf Europaebene im April unverändert beschlossen. Welche Auswirkungen das hat, beschreibt BERNHARD HAYDEN.

Mit der Urheber*innenrechtsreform wurde der gefürchtete Artikel 13 mit seinen Uploadfiltern von den EU-Gesetzge­ber*innen angenommen. Doch was steht eigentlich dahinter? Wie werden sich die neuen Regeln auf das tägliche Leben von Millionen Menschen in Europa auswirken?

Die letzte Urheber*innenrechtsgesetzge­bung auf EU-Ebene stammt aus dem Jahr 2001 – einer Zeit vor Smartphones, Youtube und Facebook. Zu dieser Zeit wurden in der sogenannten Info-Soc Richtlinie die Rahmen­bedingungen für nationale Urheber*innen­rechtsumsetzungen festgelegt. Dieser Rah­men umfasst einerseits verpflichtende Rechte der Urheber*in an ihrem Werk – zum Beispiel das Recht auf angemessene Vergütung – aber genauso grundlegende Ausnahmen vom Urheber*innenrecht, also die Rechte der Allgemeinheit, die eine wichtige gesellschaftliche Funktion haben. So garantieren diese Ausnahmen das Zitat­recht, ermöglichen die Nutzung von Kunst und Kultur zu Bildungszwecken oder die Schaffung von neuen künstlerischen Wer­ken wie Parodien oder Karikaturen. Wäh­rend die Rechte der Urheber*in europaweit einheitlich sind, ist es bei den Ausnahmen jedoch den EU-Mitgliedsstaaten überlassen, welche davon und wenn ja in welcher Form diese umgesetzt werden. Dies führt zu einem schwer verständlichen Fleckerltep­pich von Regelungen darüber, was ich eigentlich im Umgang mit dem Urheber*innenrecht tun darf und was nicht. Während das in einem anderen Zeit­alter vielleicht ein Nischenthema gewesen wäre, das nur wenige betrifft, leben wir heute in einer Gesellschaft, wo jeder von uns ständig neues urheber*innenrechtlich geschütztes Material produziert – sei es ein Selfie, Gedicht oder Blogpost – und dieses dann im Internet weltweit teilt.

Dass dies in der Praxis nur zu Problemen führen kann, hatten zu Beginn des Reform­prozesses auch führende Europapolitiker*innen erkannt. Der schei­dende Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker sprach im EU-Wahlkampf 2014 von der Notwendigkeit, »die nationalen Silos des Urheber*innenrechts« aufzubrechen, um die Vervollständigung eines der EU-Vorzeigeprojekte, dem »Digitalen Binnen­markt«, zu ermöglichen. Nach heftigem Lobbydruck aus der Verwertungsindustrie – also von Plattenlabels, Verlagen und Ver­wertungsgesellschaften – wendete sich jedoch das Blatt: Anstatt die offensichtli­chen Missstände im Urheber*innenrecht zu beheben, wurden Geschenke an einzelne Industriezweige auf Kosten der Grund­rechte der Europäer*innen in den Reform­vorschlag verpackt.

Geschenk an die Musikindustrie

Am allerschwersten wiegen dabei die Uplo­adfilter, das Geschenk an die Musikindus­trie. Diese sieht nämlich einen sogenannten Value Gap, also einen fehlenden Geldbetrag zwischen ihren Einnahmen auf Musikplatt­formen wie iTunes und jenen auf Youtube und anderen sogenannten Intermediaries, also Plattformen, die es Nutzer*innen erlauben selbst Inhalte hochzuladen. Dies lässt natürlich komplett außer Acht, dass es sich dabei um grundlegend andere Arten von Plattformen handelt – dass die Interme­diaries noch eine ganz andere gesellschaftli­che Rolle erfüllen als lediglich den Zugang zu Musik. Denn gerade junge Künstler*innen finden dort abseits der etablierten Vertriebskanäle ein Publikum und damit auch die finanziellen Möglich­keiten, ihre Arbeit fortzuführen. Die neue Richtlinie zwingt jedoch diese Plattformen dazu, Lizenzen zu erwerben, und zwar für alle Inhalte, die von ihren Nutzer*innen hochgeladen werden. Wenn das nicht mög­lich ist – und das ist es in der Praxis nicht, weil die Plattform ja nicht wissen kann, welche Inhalte die Nutzer*innen hochladen werden und daher proaktiv Lizenzen für buchstäblich jedes Werk der Welt abschlie­ßen müsste – müssen technische Maßnah­men gesetzt werden, um das Hochladen von nicht lizenzierten Inhalten zu unter­binden. In der Praxis bedeutet das, dass ein Uploadfilter, also ein Computerprogramm, automatisiert darüber entscheidet, ob du etwas auf eine Plattform hochladen darfst oder nicht.

Freie Meinungsäußerung in Gefahr

Dass dies ein riesiges Problem für die freie Meinungsäußerung darstellt, haben dann auch die Verhandler*innen im Europäi­schen Parlament erkannt und den Mit­gliedsstaaten aufgetragen, dass sie sicher­stellen müssen, dass die Meinungsfreiheit gesichert sein muss. Wie das funktionieren soll, bleibt aber ein Rätsel. Denn ein Algo­rithmus kann zwar vielleicht erkennen, ob es sich bei einem Upload um ein bestimm­tes Werk handelt – ob es sich dabei aber beispielsweise um eine Parodie handelt, lässt sich allerdings nur durch Menschen erkennen. Schon heute führen solche Systeme regelmäßig dazu, dass wichtige Inhalte auf einmal verschwinden. So zum Beispiel das Kampagnenvideo "Not Heidis Girl" der deutschen Aktivist*innengruppe Pinkstinks. Nachdem das Protestvideo gegen das Bodyshaming der TV-Serie Germany's Next Topmodel mehr 700.000 Mal auf Youtube gesehen wurde kam eine Einladung vom Fernsehsender RTL, der einen Beitrag darüber und im Zuge dessen auch das Video ausstrahlte. Da der Youtube-Filter automatisch alle von RTL ausgestrahlten Inhalte in der Annahme, dass diese RTL gehören, von der Plattform entfernt, war dann schwupps auch "Not Heidis Girl" aus dem Internet verschwunden. Als dann Tage später Youtube nach menschlicher Prüfung den Fehler behob und das Video wieder online stellte, war der Schaden schon angerichtet und das Interesse an der Kampagne verschwunden.

Solche und ähnliche Fälle werden sich in Zukunft häufen, wenn sich immer mehr Plattformen gezwungen sehen, solche Uploadfilter einzusetzen. Die neue Urheber*innenrechtsrichtlinie lässt dabei zwar den Mitgliedsstaaten einige Spielräume, um die schlimmsten Auswirkungen zu verhindern. Ob Österreich diese aber nutzen wird, ist besonders vor dem Hintergrund, dass sich die gescheiterte türkis-blaue Regierung massiv für die neue Regelung eingesetzt hat, mehr als fragwürdig. Insgesamt könnte dieses Gesetz der Vorbote eines neuen Zeitalters im Internet sein, denn ähnliche Vorschläge werden nun auch im Zusammenhang mit Terrorismusbekämpfung diskutiert. Und generell stellt sich die Frage, welche Rolle Online-Plattformen in Zukunft spielen werden. Der freie Wissensaustausch und die Möglichkeit, abseits etablierter Kanäle mit der Öffentlichkeit zu kommunizieren, könnte dabei den Filtern zum Opfer fallen. Wenn wir also ein offenes, gleichberechtigtes Internet erhalten und gestalten wollen, dann ist eine Auseinandersetzung mit netzpolitischen Themen dringend notwendig.

Bernhard Hayden ist Urheber*innenrechtsexperte beim Verein epicenter.works, der sich mit Grund­rechtsfragen im digitalen Raum beschäftigt.

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Gelesen 5450 mal Letzte Änderung am Montag, 29 Juli 2019 09:09

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