Alleinerziehen in Österreich

von

Rechtsextreme Väterrechtler, eine klerikal-konservative Familienministerin und das desaströse Unterhaltsrecht sind Ursachen für die prekäre Lage von Alleinerzieherinnen und ihren Kindern.

Von Iris Hanebeck

Alleinerziehen als strukturelle Armutsfalle

Rund 167.800 Alleinerziehende gibt es in Österreich, davon über 90 Prozent Frauen. Fast jede zweite Ein-Eltern-Familie lebt in Armut. Warum ist das eigentlich so?

Die hohe Armutsrate von Alleinerziehenden und ihren Kindern hat zahlreiche Ursachen. Zunächst gibt es – wenn überhaupt – nur ein einzelnes Familieneinkommen, mit welchem sämtliche Ausgaben gedeckt werden müssen. Obwohl Alleinerzieherinnen ohnedies die gesamte unbezahlte Care-Arbeit selbst verrichten, arbeiten sie zudem durchschnittlich mehr Lohnarbeitsstunden als Mütter in Hetero- Kleinfamilien. Trotzdem sind viele auf staatliche Leistungen wie die Mindestsicherung angewiesen. Ohne soziale Transferleistungen läge die Armutsrate unter Alleinerziehenden bei weit über 60 Prozent. Sie leben häufiger in überbelegten, zum Teil schimmligen Wohnungen. Das Familieneinkommen muss rationiert werden. Dennoch reicht es manchmal nicht einmal für das, was viele Menschen hierzulande als Selbstverständlichkeiten erleben: Etwa die Möglichkeit im Winter ausreichend zu heizen oder den Kindern Schulausflüge zu ermöglichen. Armut ist physisch und psychisch enorm belastend und geht mit einer erheblichen Beschämung der Betroffenen einher. Die Volkshilfe geht von einer halben Million Kinder in Österreich aus, die in Armut leben. Diese Dimensionen decken sich auch mit der Anzahl an Kindern, die beim Familienbonus der letzten türkis-blauen und aktuellen türkis-grünen Koalition leer ausgehen. Nur ein Beweis, dass Kinderarmut – obwohl es gesellschaftlichen Konsens darüber gibt, dass diese dringend beseitigt werden muss, um das beliebte Schlagwort der »Chancengerechtigkeit« annähernd verwirklichen zu können – politisch nach wie vor keine Rolle spielt. Ökonomische Umverteilung nach unten ist ein Kampf, der heute dringender denn je geführt werden muss.

Antifeministischer Backlash von rechts

Was historisch überhaupt erst erkämpft werden musste, ist die rechtliche Möglichkeit, als Frau die eigenen Kinder überhaupt alleine großziehen zu dürfen. Erst im Juli 1989 wurde Alleinerzieherinnen das Recht auf die Obsorge ihrer eigenen Kinder zugesprochen. Fehlte der Vater, ging dieses Recht bis dato auf die Jugendwohl-fahrt über, inklusive regelmäßiger Kontrollen in den eigenen vier Wänden. Mütter konnten ihre Kinder betreffend keine selbstständigen Entscheidungen fällen. Im selben Jahr wurde übrigens auch erstmalig die Vergewaltigung in der Ehe zum Straftatbestand erhoben. All diese Errungenschaften gehen maßgeblich auf die zweite Frauenbewegung in Österreich zurück. Während es in den 1990er-Jahren mit Frauenministerin Johanna Dohnal, die sich nicht nur als Feministin bezeichnete, sondern auch die Anliegen der autonomen Frauenbewegung in die österreichische Innenpolitik trug, eine gewisse Aufbruchsstimmung gab, wurde die ernüchternde Frauen- und Familienministerin Susanne Raab mittlerweile mit vier Ressorts – Integration, Frauen, Familie und Jugend – betraut. Diese vertritt ein reaktionär christlich-konservatives Welt-und Familienbild, unterwirft die Frauenagenden einer rassistischen Teilungspolitik und macht Sexismus damit zu einem Problem der Anderen, lädt, statt feministische Politik zu machen, lieber mit Gudrun Kugler und Wolfgang Sobotka zum Beten ins Parlament ein.

Politische Einflussnahme durch reaktionäre bis rechtsextreme Väterrechtsgruppen

Ministerin Raab ist nur ein Abbild einer langen Kette von reaktionären bis rechts-extremen Einflüssen auf das Geschlechter- und Familienbild österreichischer Regierungsarbeit. Seit zwei Jahrzehnten lobbyieren Väterrechtler im eigenen Interesse für Änderungen im Familien-, Obsorge- und Unterhaltsrecht, sind Teil des politischen Establishments und sitzen entweder selbst auf Tickets der ÖVP und FPÖ im Parlament oder verfügen über weitreichende Netzwerke in diese Kreise. Norbert Hofer ist aktiver Väterrechtler und war Betreiber der formell »überparteilichen« Initiative »Trennungsopfer«. Ein weiterer Mitstreiter, Karlheinz Klement, wurde sogar aus der FPÖ ausgeschlossen, weil er »Homosexualität [als] Kultur des Todes« bezeichnete und den damaligen Bundespräsidenten Heinz Fischer mit dem Begriff »Kinderschänder« bedachte. Auch Heinz Christian Strache hatte ein Näheverhältnis zur Väterrechtsbewegung in Österreich. Der Obmann von »Väter ohne Rechte«, die mittlerweile wichtigste Lobbygruppe dieser Bewegung, Martin Stieglmayer, war selbst BZÖ-Politiker und Büroleiter bei Bürgeranwalt Ewald Stadler. Er fällt mit Hetzkampagnen gegen Frauenhäuser, einem misogynen Weltbild und homophoben Tiraden auf. Auf einschlägigen Websites werden beispielsweise immer wieder die Adressen der Wiener Frauenhäuser veröffentlicht.

Diese Männer, die sich selbst gerne als Opfer der Justiz und des Feminismus sehen, beeinflussen die Familien- und Frauenpolitik Österreichs maßgeblich und setzen dabei auch auf Politiker*innen, die ihr reaktionär-konservatives und patriarchales Weltbild teilen. Damit waren sie vor allem im letzten Jahrzehnt sehr erfolgreich. So brachten 2013 mehrere Väterrechtler sowohl bei den österreichischen und deutschen Verfassungsgerichtshöfen als auch beim Europäi-schen Gerichtshof für Menschenrechte eine Klage gegen die Ungleichbehandlung gegenüber den Müttern ein. Ihnen wurde Recht gegeben und so waren die Staaten zu einer Gesetzesreform gezwungen. Die österreichischen Väterrechtler waren damals eng mit Justizministerin Claudia Bandion-Ortner und ihrer Nachfolgerin Beatrix Karl (beide ÖVP) verbunden. Während der Verein Väter ohne Rechte von Stunde eins in der Gesetzes reform-Arbeitsgruppe vertreten war, wurde keine einzige frauenpolitische Organisation miteinbezogen. Die damaligen Kernanliegen der Väterrechtler lassen sich wie folgt zusammenfassen: Bislang ging die Obsorge bei unverheirateten Eltern nach der Trennung in aller Regel an die Mütter, weshalb die Väterrechtlicher massiv für die gemeinsame Obsorge und das Doppelresidenzmodell der Kinder lobbyierten, mit dem Resultat, dass dies seit 2015 in der österreichischen Rechtsprechung mehr oder weniger Standard wurde. Für Laien mag die gemeinsame Obsorge nach einem progressiven Modell mit Beteiligung der Väter an der Care-Arbeit klingen. In der Praxis stehen jedoch oft ganz andere Überlegungen dahinter: Zum einen geht es um Macht, die (de- facto) alleinerziehenden Müttern jederzeit in Entscheidungen in Bezug auf die Kinder blockieren zu können (Bsp.: Mutter meldet Kind in Schule an, Vater meldet es wieder ab) und zum anderen um den Unterhalt. Denn trotz eines vorgeblich stolzen Männerbildes als Ernährer der Familien, verstehen sich Väterrechtler häufig als »Bankomaten« und »Sklaven« eines männerfeindlichen Justizsystems. Zur Erinnerung: 2015 plakatierte die Väterrechtskampagne von Vaterverbot in Wien Werbewände mit der Aufschrift »Echte Männer zahlen keinen Unterhalt«. Diese Haltung ist leider in der Praxis für viele Kinder bittere Realität. Gestützt wird dies durch die Ausgestaltung des österreichischen Unterhaltsgesetzes, welches als löchrig und veraltet bezeichnet werden muss.

Ein schwaches Unterhaltsgesetz, mangelnde Daten und linke Leerstellen

Bis heute fehlen valide statistische Erhebungen über die tatsächliche Unterhaltslage. Eine solche Datenerhebung ist seit langem eine zentrale feministische Forderung. Umfragen zufolge bekommt rund ein Fünftel der Kinder überhaupt keinen Unterhalt und nur jedes zweite Kind erreicht die Höhe der Regelbedarfssätze. Letztere legen die Höhe der Kosten fest, die der Staat monatlich pro Kind vorsieht. Diese Sätze werden seit langem kritisiert, da sie auf einem fiktiven Warenkorb aus dem Jahre 1964 beruhen. Also zu einer Zeit, in der beispielsweise das Grundbedürfnis Wohnen nur einen Bruchteil der heutigen Kosten ausmachte. Kurz gesagt, sind die Regelbedarfssätze viel zu niedrig angesetzt und spiegeln keinesfalls die wahren Kosten von Kindern wider. Zudem liegt der Gestaltung der Regelbedarfssätze ein enormes Problem inne, denn sie stellen keineswegs ein Mindestmaß an erforderlichen Unterhaltszahlungen dar. Nach unten hin gibt es schlichtweg keine gesetzliche Grenze. Weiters kann der Unterhaltsvorschuss vom Zahlungspflichtigen jederzeit in einem Herabsetzungsantrag auf ein Minimum reduziert werden. Bis ein solches Prozedere gerichtlich ausverhandelt wird, dauert es meist viele Monate, in denen die Kinder wenig bis gar keinen Unterhalt erhalten. Kurz, Alleinerziehende können sich nicht auf die monatliche Zahlung verlassen. Ein anderer Aspekt dieser männlichen Bevorzugung lässt sich mit der sogenannten Playboygrenze veranschaulichen. Prinzipiell wird der Unterhalt einkommensabhängig berechnet und macht je nach Alter der Kinder zwischen 17–19 Prozent des Einkommens aus. Damit die Kinder vor einer »Überalimentierung« geschützt werden, gibt es eine gesetzliche Obergrenze, die bei Kindern unter zehn Jahren bei dem doppelten Regelbedarfssatz wirksam wird und bei Kindern über zehn Jahren beim 2,5-fachen. Alleinerziehende stehen also nicht nur einem reaktionär-konservativen Familienbild der österreichischen Bundesregierungen gegenüber, sie sehen auch, wie die Vernetzung der rechten bis rechtsextremen Väterbewegung massiven Einfluss auf politische Entscheidungen nimmt, nicht nur in Österreich. Vielen linken Gruppen ist die Gefahr von rechten Väterbewegungen nicht ausreichend bewusst. Sie haben weitreichende Strukturen aufgebaut, agieren mit unzähligen Trollen im Internet, hetzen gegen FLINT-Personen und betrachten Feminismus und feministische Errungenschaften wie Frauenhäuser als Bedrohung für die Gesellschaft. »Väter ohne Rechte« bieten in ihrem Lokal im 20. Bezirk regelmäßige Beratungen an. Sie sind eine wichtige Anlaufstelle für frustrierte Väter, die sich dort im misogynen, homophoben und rassistischen Weltbild weiter radikalisieren. Diese Gefahr muss ernst genommen werden. Die Probleme von Alleinerzieherinnen schaffen es selten in linke Gruppen, weil der ganze Alltag, die Belastung durch Alleinverantwortlichkeit, Geldsorgen, Stig-matisierung in Gesellschaft usw. aktives politisches Kämpfen schwer ermöglichen. Der Aufstand der Alleinerziehenden in Wien ist seit 2017 ein Versuch, Alleinerziehende und ihre politische Wut zusammenzubringen, sich gemeinsam zu wehren, dabei Aufmerksamkeit auf strukturelle Probleme zu lenken und – last but not least – Väterrechtlern in den Arsch zu treten.

Iris Hanebeck ist aktiv im Aufstand der Alleinerziehenden und arbeitet als Trainerin für das Mauthau-sen Komitee. Zuletzt schrieb sie in der Novemberausgabe der Volksstimme über das Bittstellen beim Corona Familienhärtefallfonds.

AA FB share

Gelesen 4671 mal Letzte Änderung am Freitag, 07 Mai 2021 14:26
Bitte anmelden, um einen Kommentar zu posten

Kontakt

Volksstimme

Drechslergasse 42, 1140 Wien

redaktion@volksstimme.at

Abo-Service: abo@volksstimme.at

Impressum

Medieninhaber und Herausgeber:

Verein zur Förderung der Gesellschaftskritik
ZVR-Zahl: 490852425
Drechslergasse 42
1140 Wien

ISSN Nummer: 2707-1367