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Dass Verhältnis zwischen Linken und Ökologie ist hierzulande nach wie vor kompliziert. Obwohl die größten Erfolge sozialer Bewegungen, die Verhinderun­gen der Kraftwerke Zwentendorf und Hainburg, beide ökologisch motiviert waren, tun sich viele noch immer schwer mit «der Umwelt». Angesichts der Dring­lichkeit und Notwendigkeit, mit der dem verheerenden Klimawandel begegnet werden müsste, ist dies eigentlich ver­wunderlich – steht und fällt mit ihnen doch nicht nur die Möglichkeit gesell­schaftlicher Befreiung, sondern über­haupt jene des Überlebens der mensch­lichen Gattung.

Verheerendes Kapitalozän

Jason W. Moore und Raj Patel haben ein Buch verfasst, dass die Wichtigkeit der Verbindung sozialer und ökologischer Kämpfe plastisch vor Augen führt – und dies, obwohl es kein politisches Manifest, sondern eine sozialhistorische Studie ist. Der Untertitel ist dabei Programm: Moore und Patel, der an der Wallersteinschen Weltsystemanalyse geschulte Sozialhisto­riker und der aktivistische Ökonom und Ex-Weltbanker, zeichnen die Geschichte des Kapitalismus anhand von sieben »billigen Dingen« nach. Sieben Dinge, die stets auch aufeinander verweisen und miteinander verbunden gerade durch ihre »Billigkeit« erst überhaupt ermöglichen, dass sich die Warenproduktion verallge­meinert und somit der Kapitalismus den gesamten Erdball sich so verheerend untertan machen kann.

Die Autoren sprechen hinsichtlich der neuen Etappe der Menschheitsgeschichte nicht vom allseits beliebten Anthropozän, sondern vom Kapitalozän, also einer Epoche, in dem sich das Kapitalverhältnis sowohl die Menschen (und ihre Arbeits­kraft) als auch die Natur rücksichtslos zunutze macht zu einem einzigen Zweck: der Generierung von Profiten.

Die sieben Dinge

Was aber sind die sieben Dinge? Natur, Geld, Arbeit, Pflege, Nahrung, Energie und Leben. Ihnen ist gemein, dass sie durch das Kapitalverhältnis gratis oder zumindest eben »billig« angeeignet werden. Diese Aneignungsbewegung ist, so die Autoren in der Tradition Rosa Luxemburgs, Vorausset­zung für die Existenz des Kapitalismus. Kann diese permanente – und nicht wie noch Marx glaubte »ursprüngliche« – Akkumulation von Gemeingütern nicht mehr fortgesetzt werden, kommt der Kapi­talismus in eine existenzielle Krise. Dieser Situation nähern wir uns heute in Riesen­schritten. Es ist eine der Stärken des Buches, dass es die Aneignung dieser sieben Dinge sowohl in ihrer Historizität als auch als stets umkämpfte darstellt und analy­siert.

Eine kommunistische Politik, so mein Fazit, muss ökologisch sein oder sie ist nicht. Mit dem Warencharakter der menschlichen Arbeitskraft war und ist jener unserer stofflichen Umwelt untrenn­bar verbunden. Was dies in letzter Konse­quenz bedeutet, zeigen die wissenschaftli­chen Diagnosen den Klimawandel betref­fend. Der notwenige radikale Bruch ist von gleich welchen Politiker_innen nicht zu haben. Und so ist es also an den sozialöko­logischen Grassroots-Bewegungen, den internationalen Organisationen der Klein­bäuerinnen und den indigenen Wider­standskomitees, die Voraussetzung zu schaffen für eine im Wortsinne lebenswerte Welt: Es kommt darauf an, einerseits den Kapitalismus am Funktionieren zu hindern – und andererseits Alternativen nicht nur zu benennen, sondern auch zu leben. Das »Warum« erklärt dieses Buch, und das ist sein nicht zu überschätzender Verdienst.

Jason W. Moore und Raj Patel: Entwertung. Eine Geschichte der Welt in sieben billigen Dingen. Rowohlt Berlin 2018, 350 Seiten, € 24,70

PETER FLEISSNER über den Mythos der »dritten Säule«.

Die verpflichtende Altersvorsorge in Österreich hat eine mehr als hundert­jährige bewegte Geschichte. Sie begann in der Monarchie: Im Jahr 1906 wurde nach der Einrichtung einer Unfallversicherung (1887) und einer Krankenversicherung (1889) die Pensionsversicherung per Gesetz eingeführt, allerdings nur für Angestellte (die so genannten »Privatbeamten«). Seit ihrer Gründung wurden Pensionsversiche­rung und Krankenversicherung von den Versicherten selbst verwaltet. Erst im Faschismus wurde die Selbstverwaltung1 durch die deutsche Reichsversicherungs­ordnung (RVO) abgeschafft und angewandt. Allerdings wurden auch die österrei­chischen ArbeiterInnen erstmals in die Versicherung einbezogen. Mit der Wieder­errichtung der Republik Österreich wurde die Sozialversicherung durch das Sozialver­sicherungs-Überleitungsgesetz 1947 auf eine neue organisatorische Grundlage gestellt: Der Hauptverband der österrei­chischen Sozialversicherungsträger diente von nun an als Dachorganisation für die sich wieder selbst verwaltenden Kranken-, Unfalls- und Pensionsversicherungen, die allerdings noch nach ArbeiterInnen und Angestellten getrennt waren. 1958 wurden die selbstständigen Gewerbetreibenden in das Pflichtversicherungssystem einbezo­gen, 1979 folgte der bäuerliche Bereich. 2003 kam es zur Fusion der Pensionsversi­cherungsanstalten für ArbeiterInnen und Angestellte, 2005 zu einem einheitliches Pensionsgesetz2. Dieses Gesetz bestimmt bis heute den ersten und wichtigsten Pfei­ler des »Drei-Säulen-Modells« der Alters­vorsorge in Österreich.

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Privater Einfluss wächst

Als zweite Säule bezeichnet man die von einigen großen Unternehmen eingerichte­ten betrieblichen Pensionskassen3. Als dritte Säule gewann unter dem Einfluss der privaten Versicherungen und Investment­banken seit 2005 die private, aber öffent­lich geförderte Altersvorsorge an Bedeu­tung.

Anders als bei der Sozialversicherung, die nach dem Umlageverfahren4 funktioniert, beruht die private Altersvorsorge auf dem Kapitaldeckungsprinzip. Die zugrunde lie­gende Idee fußt auf dem falschen Glauben an die permanente Wertsteigerung von Wertpapieren. Die Privatversicherten zah­len auf ihr privates Pensionskonto ein. Die Pensionskasse veranlagt diese Beträge in Wertpapieren5. Von den Erträgen wird dann monatlich die Pension ausbezahlt.

Jahrelang machten die Versicherungen und die Massenmedien Werbung für die Einführung einer dritten Säule des Pensi­onssystems, oft mit der unbewiesenen Behauptung, dass die Pensionen nicht mehr gesichert wären und die Lohnabhängigen selbst für ihren Ruhestand vorsorgen müss­ten.

Die dritte Säule

Jedenfalls hat sich diese Propaganda für die Versicherungsbranche durchaus bezahlt gemacht: 2012 erreichten die neu abge­schlossenen Verträge einen Spitzenwert von über 1,638 Millionen (siehe Abb. 1). Das vom Finanzkapital dadurch zusätzlich verwaltete Vermögen stieg auf beinahe 9 Milliarden Euro und wurde damit zu einer wesentlichen Vorsorgeform der ÖsterreicherInnen.6 Der Zeitpunkt für den Einstieg war klug gewählt. Er erfolgte im Jahr 2005, als der große Ein­bruch der Börsenkurse im Jahr 2003 bereits langsam in Vergessenheit geriet und die Kurse sich erholten (siehe Abb. 2). Und für einige Jahre ging es tatsächlich steil auf­wärts. Die neoliberale Illusion wurde genährt, dass Geld tatsächlich arbeiten und noch mehr Geld hervorbringen würde.

Die Blase platzt

Die Warnungen der KritikerInnnen waren nicht unbegründet. In der großen Finanz­krise von 2008/9 platzte die Blase und die Börsen brachen weltweit zusammen (siehe Abb. 2). Die staatliche Prämie, die zu Beginn 9 Prozent ausgemacht hatte, wurde auf 4,2 Prozent herabgesetzt, was die ohnehin ange­schlagene Attraktivität der privaten Alters­vorsorge ein weiteres Mal verminderte.

Nur noch sieben der befragten zwanzig Versicherungsunternehmen schlossen über­haupt Neuverträge ab. Die 14.500 Neuab­schlüsse (2017, Tendenz stark fallend) sind weit davon entfernt, die abreifenden Ver­träge und voraussichtlichen Kündigungen finanziell auszugleichen.7 Die erwarteten Erträge stellten sich nicht ein, im Gegenteil. Es traten Verluste auf, im zweiten Quartal des Vorjahrs lagen sie zwischen 0,11 bis 3,19 Prozent.8 Die jüngste Kennzahl, die ich fin­den konnte, gibt die durchschnittlichen Ver­luste seit Jahresbeginn bis September 2018 mit 1,14 Prozent an.9

müss­ten.

Und täglich grüßt das Murmeltier…

Obwohl der Flop der privaten Altersvor­sorge in Österreich unübersehbar ist, spra­chen sich auf der jüngsten Pensions-Enquete der ARGE Zusatzpensionen die MinisterInnen und Abgeordneten zum Nationalrat für sie aus: »Man wird sich überlegen müssen, wie man die betriebli­che und private Altersvorsorge als Ergän­zung zur staatlichen Pension zügig aus­bauen kann«. »Es braucht einen Schulter­schluss der Arbeitgeber- und Arbeitneh­mer-Vertretungen, um gemeinsam etwas Gutes zu erreichen.«10 Offensichtlich ist die Lernfähigkeit der VertreterInnen dieser Regierung ziemlich beschränkt. Hoffentlich haben zumindest Gewerkschaft und Arbei­terkammer ihre Lektion gelernt, kein wei­teres Mal die private Altersvorsorge zu unterstützen.

Aufstieg…

Ich habe nachgeforscht, wie und wo die Pri­vatisierungswelle für die Altersversorgung eigentlich begonnen hat. Es ist bezeich­nend, dass das erste Privatisierungsexperi­ment schon 1981 in Chile in die Zeit der Diktatur von General Pinochet fällt. Auf Empfehlung der Chicago Boys, einer Gruppe von ÖkonomInnen, die an der Uni­versität Chicago ausgebildet worden waren, wurde das staatliche Pensionssystem in ein privates System umgewandelt. Die Regie­rung wollte die Belastung des Steuertopfes durch die Pensionsversicherung senken, indem für jede/n Versicherte/n ein indivi­duelles Pensionskonto eingerichtet wurde, das von privaten Pensionskassen verwaltet wurde.

Die Umstellung des Systems nach dem Kapitaldeckungsprinzip war für alle Lohn­abhängigen verpflichtend11, für Selbststän­dige freiwillig. Die Beiträge von Seiten der Unternehmen wurden gestrichen, immer­hin wurde als kleiner Ausgleich eine Lohn­erhöhung von 11 Prozent vorgeschrieben. Die Beiträge konnten von der Steuer abge­setzt werden. Auf diese Weise wurden die Lohnabhängigen zwangsweise zu Kunden der Finanzindustrie, ohne jedoch über hin­reichende Informationen zu verfügen, selbst vernünftige Entscheidungen über die Veranlagung ihres Kapitals treffen zu kön­nen. Ein wichtiges Ziel der Regierung war es, mit den privaten Ersparnissen der Lohn­abhängigen die Kapitalmärkte zu stimulie­ren.

Das chilenische Pensionsexperiment erregte in der ganzen Welt Aufsehen und wurde von den internationalen Finanzinsti­tutionen und konservativen Think-Tanks als richtiger Weg in die Zukunft gefeiert, allen voran von der Weltbank, dem Welt­währungsfonds, der OECD, dem neolibera­len Cato Institut und von inter-amerikani­schen und asiatischen Entwicklungsban­ken.

…und Fall

Heute sieht die Einschät­zung ganz anders aus: Die ILO hat in 30 Län­dern (14 aus Latein­amerika, 14 aus Osteuropa und der ehemaligen Sowjetunion, sowie Nigeria und Ghana)

die Pensionsprivatisierung untersucht12 und kommt zum Schluss, dass die Privati­sierung in den vergangenen drei Jahrzehn­ten mehrheitlich Misserfolge gebracht hat. Bis 2018 haben 18 dieser Länder die Priva­tisierung zurückgenommen, wobei die Weltfinanzkrise im Jahre 2008 für die Pen­sionistInnen eine Katastrophe war. Die Beträge, die sie im Erwerbsleben einge­zahlt hatten, wurden innerhalb weniger Tage drastisch entwertet. Aber auch schon in den Jahren 2001–2002 führte die lokale Finanzkrise in Argentinien zu einem Ein­bruch des angesparten Kapitals um 44 Pro­zent, was zum Stopp des privaten Pensi­onssystems im Jahr 2008 führte. In Chile wurden die Pensionsfonds sogar um 60 Prozent entwertet, in Peru auf die Hälfte reduziert.

Negative Bilanz

Obwohl internationaler Konsens darüber besteht, dass soziale Sicherheit auf alle Menschen ausgedehnt werden sollte, hat die Privatisierung den Anteil der aktiven EinzahlerInnen an der Zahl der Arbeits­kräfte wesentlich reduziert.

So ging der Anteil der BeitragszahlerInnen z. B. in Argentinien von 46 Prozent auf 25 Prozent für Männer (bzw. von 42 Prozent auf 31 Prozent für Frauen) zurück. In vielen Län­dern erreichten nach 30 Jahren Beitragsleis­tung die privaten Pensionen nicht einmal mehr die durch die ILO-Konvention Nr. 102 festgeschriebenen 45 Prozent des Referenz­lohns. Die Solidarität in der Gesellschaft wurde untergraben, da Menschen, die wenig verdienen, sich die Beiträge für eine men­schenwürdige Pension nicht leisten können. Die traditionellen Sozialversicherungssys­teme kompensieren zumindest teilweise die Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern und deren Einkommen und ermöglichen den verwundbarsten Mitgliedern der Gesellschaft ein Leben in Würde. Dennoch werden das Finanzkapital und die damit verbundenen Medien nicht müde, auch in Österreich immer noch für die dritte Säule zu werben.

1        Unter Schwarz-Blau wird die Selbstverwaltung wieder unter­miniert. ­

2        Die BeamtInnen waren und sind davon ausgenommen.

3        Die Neugründung von Betriebskassen ist nicht mehr zulässig.

4        Die Gelder der Beitragsleistenden werden direkt für die Finanzierung der Pensionen verwendet.

5        Eine erhöhte Nachfrage nach Wertpapieren treibt ihren Kurs nach oben, was eine weitere Finanzierungsquelle für die Pen­sionskassen darstellt.

6        https://www.bmf.gv.at/finanzmarkt/altersvorsorge/ueberblick-altersvorsorge.html#Entwicklung.

7        Österreichische Finanzmarktaufsicht (2018): Der Markt für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge 2017. Siehe https://www.fma.gv.at/download.php?d=3571.

8        https://www.mercer.at/newsroom/deutliche-unterschiede-der-veranlagungsstrategien-der-pensionskassen.html

9        https://www.oekb.at/kapitalmarkt-services/unser-datenange­bot/veranlagungsentwicklung-der-pensionskassen.html

10       https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20181002_ OTS0105/zusatzpensionen-als-ergaenzung-zur-staatlichen-pension-muessen-rasch-ausgebaut-werden.

11       Interessanterweise war das Militär von der Umstellung nicht betroffen und blieb weiterhin im öffentlichen System.

12       International Labour Office (2018): Reversing Pension Priva­tizations. Rebuilding public pension systems in Eastern Europe and Latin America, Genf: ILO. https://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/—-ed_protect/—-soc_sec/documents/publication/wcms_648574.pdf

Der Dokumentarfilm »Sie ist der andere Blick« kommt ins Kino.

Eva Brenner

 

Anfang November hatte der beein­druckende feministische Kunstfilm der jungen Cineastin Christiana Per­schon über ein unterbelichtetes Kapitel der jüngeren Kunstgeschichte bei der Viennale 2018 Premiere. Unaufdringlich und in kontrastreichem Schwarz-weiß ereignete sich ein kleines Filmwunder

BRENNERmit hoch-ästhetischen, langsamen, minimalistischen Bildern abseits großer Inszenierungen. Fünf arrivierte Künstle­rinnen hat Perschon zum Gespräch ins Atelier geladen: die Revolutionärinnen der österreichischen Avantgarde Renate Bertlmann, Linda Christanell, Lore Heu­ermann, Karin Mack und Margot Pilz. Neben den weitaus bekannteren männli­chen Aktionisten der Zeit werden sie allzu oft vergessen – und haben dennoch die Kunstgeschichte nachhaltig beein­flusst. Mühelos schafft es der Film, der weitgehende Unsichtbarkeit und dem Mangel an Anerkennung vom Kunstbe­trieb entgegen zu wirken.

»Die Siebziger Jahre waren für mich eine Zeit der Veränderung.« – Lore Heuermann

Vor stummen 16mm-Sequenzen, begin­nend mit einer stillen Anfangseinstel­lung, in der bedächtig eine leere Lein­wand weiß grundiert wird, erzählen die fünf Frauen aus dem Off von ihren künstlerischen Anfängen, ihrem Werde­gang, ihren kulturpolitischen Kämpfen und der Normalität des Sexismus jener 60er und frühen 70er Jahre, in denen die eigene Befreiung und Grenzüberschrei­tung Voraussetzung jeglicher weiblicher Kreativität und Kunstausübung war, in der ohne Utopie, Experiment und Tabu­bruch nichts ging. Empört, dann wieder lakonisch schildern sie die Szenerien multipler Abhängigkeiten – von Ehe, Familie, Mann, Arbeitgeber, Kunstinsti­tutionen – und davon, wie sie mit Ein­satz aller Kräfte zu ihrer eigenen Kunst/Form fanden, die im zweiten, digital in Farbe gefilmten Teil präsen­tiert wird. Sie werden plastisch durch das Aufzeigen ihrer Arbeitsweisen, in denen je neues künstlerisches Terrain erobert wurde. So experimentiert Renate Bertlmann, die als erste Frau den österreichischen Pavillon der Biennale in Venedig 2019 alleine bespielen wird, mit Latex-Skulpturen, um die Porno ­industrie zu desavouieren, filmt Linda Christanell in penibler Collegearbeit sur­reale Fantasiewelten am Reißbrett ab, und setzt Lore Heuermann lange asiati­sche Reispapierrollen mit behutsamen Tuschezeichnungen von Menschen in Bewegung.

»Eine Frau in einem Jahrzehnt reicht anscheinend.« – Lore Heuermann

Mit dieser Ansage steigt Perschon in die Thematik der jahrhundertelangen und bis heute andauernden Ungleichbehand­lung von Frauen in der Kunst ein. Dass es neben VALIE EXPORT oder Maria Lassnig andere weibliche Künstlerinnen gab und gibt, davon spricht eingangs die 81-jährige Künstlerin, Malerin und Grafi­kerin Lore Heuermann, mit der ich in den letzten Jahrzehnten mehrfach bei Theater­projekten kooperieren durfte und die ich auch zu dem Film befragte.

»Immer ist alles noch fest in der Hand der alten Männer.« – Lore Heuermann

Die Gespräche über Vorbilder und Bilder, Visionen und Selbstentwürfe, über Femi­nismus damals und heute bleiben lange in Erinnerung. In einer Zeit der Stagnation und Regression in Kunst und Kultur – mit immer bombastischeren Großevents, Retrospektiven und Happenings – erschei­nen im empathischen Rückblick die bescheidenen, aber kunstgeschichtlich von gewaltigen Durchbrüchen geprägten Ges­ten dieser Vorreiterinnen geradezu revo­lutionär.

Für viele jüngere Künstlerinnen, die mit neuen Hindernissen wie wachsender Pre­karisierung zu kämpfen haben, ist die radi­kale Aufbruchszeit der 70er Jahre bereits Geschichte; für die meisten ist der hohe Preis, den Frauen damals für ihr Kunst-Machen zahlen mussten, nicht mehr vor­stellbar. Die künstlerischen Strategien, die sie anregten, gelten heute als selbstver­ständlich: Interdisziplinarität und Perfor­mativität, die schonungslose Ausstellung von Körper und Sexualität, die Kritik an Patriarchat und Kunstbetrieb, die Erfor­schung neuer Wahrnehmungsmuster, das Überschreiten von Genres.

Perschon gelingt, was vielen Dokumen­tationen fehlt: herausragende Vertreterin­nen einer Gattung werden porträtiert und gleichzeitig schließt sich eine Lücke in der Entwicklung der (Kunst)Geschichte – ein überfälliger Nachholvorgang! Am Ende verlässt man den übervollen Kinosaal mit dem Gefühl, den Frauen ein stückweit näher gekommen zu sein – und erhält ganz nebenbei und leichtfüßig einen fundierten Einblick in das reiche feministische Kunst­schaffen der ersten avantgardistischen Generation von Künstlerinnen nach 1945. y

Frauenfilmtage / Vienna International Womens Film Festival: 28. Februar bis 7. März; Kinostart: Mai 2019, Weltpremiere: VIENNALE ‘18

LEO FURTLEHNER gibt einen Überblick über die Arbeiterkammerwahlen 2019.

Zwischen 28. Jänner und 10. April 2019 werden – gestaffelt nach Bundeslän­dern – von den rund 3,64 Millionen Mitglie­dern die 840 Mandate in den Vollversamm­lungen der neun Arbeiterkammern neu vergeben. Das Wahlrecht für die gesetzliche Interessenvertretung der Lohnabhängigen ist zwar vergleichsweise demokratisch, jedoch nicht frei von Verzerrungen.

So sind alle in einem umlagepflichtigen Betrieb unselbständig Beschäftigten – das sind de facto alle ausgenommen die soge­nannte Hoheitsverwaltung – wahlberech­tigt. Geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge, Präsenz- und Zivildiener, Karenzierte oder freie Dienstnehmer_innen müssen sich vielfach aber erst selbst in das Wählerver­zeichnis reklamieren.

Während die formale Voraussetzung für eine Kandidatur – die Unterschrift von mindestens fünf Kammerrät_innen oder 300 Wahlberechtigten – in allen Ländern gleich ist, sind die Mandate unterschiedlich teuer. So »kostete« 2014 ein Mandat in Oberösterreich 1.901 Stimmen, in Vorarl­berg hingegen nur 602 Stimmen. Ursache dafür ist, dass die Zahl der Mandate – zwi­schen 50 im Burgenland und 180 in Wien – nicht der unterschiedlich wachsenden Zahl der Beschäftigten angepasst wurde.

Ergebnisse der letzten AK-Wahl 2014

Bei der Wahl 2014 war – bei einem Rück­gang der Wahlbeteiligung von 44,8 auf 39,9 Prozent – großer Wahlverlierer der ÖAAB, der von bundesweit 217 auf 182 Mandate zurückfiel, aber seine Mehrheit in Vorarl­berg und Tirol behaupten konnte. Hinge­gen gelang es der FSG die Verantwortung für die Regierungspolitik auf den schwar­zen Koalitionspartner abzuwälzen und sich von 473 auf 495 zu steigern. Zugewinne konnten auch die FP-Arbeitnehmer von 72 auf 79 und die AUGE von 37 auf 46 Mandate verzeichnen, die sonstigen Listen fielen von 38 auf 30 Mandate zurück.

Abschneiden des Gewerkschaftlichen Linksblocks

Der Gewerkschaftliche Linksblock (GLB) konnte 2014 seine Stimmen gegenüber 2009 von 9.972 auf 14.750 erhöhen was eine Stei­gerung von 0,87 auf 1,35 Prozent bedeutet, was das beste Ergebnis nach Stimmen seit 1989 und das beste Ergebnis nach Manda­ten seit 1974 bedeutet. Mit der Verdoppe­lung der Mandate in Wien und der Steier­mark sowie dem Einzug in die AK-Vollver­sammlungen in Salzburg nach 45 Jahren und in Oberösterreich nach 25 Jahren konnte sich der GLB von drei auf acht Man­date steigern und ist damit derzeit bundes­weit die fünftstärkste Fraktion. Wermuts­tropfen waren 2014 die Stimmverluste in Tirol und Niederösterreich und dass es nicht gelang in Kärnten anzutreten, erfreu­lich hingegen, dass der GLB erstmals seit 25 Jahren wieder im Burgenland kandidieren konnte.

Entsprechend seinem Wahlmotto »Mut zum Widerspruch« übten die GLB-Vertre­tungen bei insgesamt 46 Vollversammlun­gen der vier Länderkammern mit 159 Anträgen und zahlreichen Wortmeldungen ihre Funktion als linke Opposition enga­giert aus, nahmen gegen unsoziale Maß­nahmen und Belastungen durch die dama­lige rot-schwarze wie auch seit Ende 2017 die schwarz-blaue Regierung Stellung und wiesen die wachsenden Angriffe auf die Arbeiterkammer zurück. Gleichzeitig ermunterte der GLB zum Widerspruch in Betrieb und Gewerkschaft sowie durch außerparlamentarischen Protest den Inte­ressen der Lohnabhängigen eine Stimme zu verschaffen.

Von »Mut zum Widerspruch« zu »Mut zum Widerstand«

In einem mit dem Regierungswechsel von 2017 sozial wie politisch verschärften Klima tritt der GLB mit dem Slogan »Mut zum Widerstand« in acht Bundesländern an, diesmal wieder in Kärnten, nicht aber im Burgenland. Als Sonderfälle sind Tirol – wo der GLB Teil des Wahlbündnisses »Gewerk­schaftliche Linke« ist – und die Steier­mark – wo wie schon 2014 wieder als GLB-KPÖ kandidiert wird – zu sehen. Seine inhaltlichen Schwerpunkte hat der GLB in einem Wahlaufruf sowie in seinem Forde­rungsprogramm »Mit 13 Punkten zu einem besseren Leben!« zusammengefasst.

Sozialdemokratischer Verbalradikalismus

Mit dem Regierungswechsel zu Schwarz-Blau wurde die SPÖ – wie schon zwischen 2000 und 2006 – aus der Regierung ver­drängt. Grund genug für die übermächtige SPÖ-Fraktion kräftig gegen die ungeliebte Regierung Dampf abzulassen, ein Verbalra­dikalismus, den man in SPÖ-Regierungszei­ten vermissen musste. Was die FSG freilich nicht hindert weiterhin der vom »Partner« de facto schon aufgekündigten Sozialpart­nerschaft nachzuweinen und – wie die letz­ten KV-Verhandlungen gezeigt haben – nach wie vor magere Kompromisse zu schließen, die als Erfolg hochgejubelt wer­den.

Die »Kammerjäger« kommen

Freilich hat sich die Lage für die Arbeiter­kammern mittlerweile verschärft. Bereits im Wahlkampf 2017 gerieten die in Öster­reich als öffentlich-rechtliche Institutionen verankerten Kammern mit kräftiger media­ler Unterstützung verstärkt ins Visier der neoliberalen »Kammerjäger« der NEOS sowie der FPÖ. Insbesondere die Pflichtmit­gliedschaft ist dabei das Objekt der »Begierde«.

Was formal gegen alle Kammern gerich­tet ist, zielt freilich de facto vor allem darauf, die Arbeiterkammer als Interessen­vertretung der Lohnabhängigen zu demon­tieren. Die Abschaffung der Pflichtmitglied­schaft würde die AK mit 3,64 Millionen Mit­gliedern, 432,6 Mio. Euro Kammerumlage und 2.609 Beschäftigten in ihrer Substanz erschüttern. Eine freiwillige Zugehörigkeit würde die Mitgliederzahl und damit auch den Handlungsspielraum drastisch reduzieren.

Zwar musste die FPÖ bei den Koalitionsver­handlungen Federn lassen, noch war der ÖVP die Abschaffung der populistisch verteufelten »Zwangsmitgliedschaft« doch zu steil. Zumal damit einige ihrer wichtigsten Bastionen wie Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer und Ärztekammer in Frage gestellt worden wären. Ein Regierungsultimatum an die AK zur »Effizienzsteigerung« bis Ende Juni 2018 ließ man verstreichen.

Ein möglicher Hebel ist nun die Senkung der AK-Umlage – durchschnittlich etwa sie­ben Euro im Monat, maximal 14,44 Euro, 816.000 Mitglieder sind ohnehin befreit – populistisch als »Senkung von Lohnneben­kosten« verkauft und jetzt im Zuge der Steu­erreform-Debatte wieder aufs Tapet gebracht.

Ähnlich wie bei der Sozialversicherung winkt man mit einer »Entlastung« durch Bei­tragssenkung: die rund 900.000 von der Lohnsteuer befreiten Niedrigverdiener_ innen auch von der AK-Umlage zu befreien, hätte einen Einnahmenausfall von rund 50 Mio. Euro zur Folge. Eine Senkung der Umlage (derzeit 0,5 Prozent des Bruttobezu­ges) um nur ein Zehntel Prozent würde die Kammern gleich um 20 Prozent der Mittel, jährlich um 86 Mio. Euro schwächen.

AK bleibt!

Der Vorwurf des »Reformunwillens« negiert freilich, dass mit dem AK-Gesetz von 1992 eine umfassende Reform erfolgte und die AK heute eine der vertrauenswürdigsten Institu­tionen der Republik ist. Zur Disposition ste­hen Beratung und Vertretung zu Arbeits- und Sozialrecht und Konsumentenschutz, aber auch die Funktion der AK als »Think Tank« für Gewerkschaften, NGOs sowie die Mitsprache bei der Gesetzgebung und in der Selbstverwaltung der Sozialversicherungen – bekanntlich für die aktuelle Regierung ein Dorn im Auge.

Brauchen Sexarbeiter*innen eine Gewerkschafts ­vertretung? Dazu haben DILARA AKARÇEŞME und CHRISTINE NAGL von der Frauen- und Sexarbeiter* innen-Beratungsstelle Pia in Salzburg ein Gespräch miteinander geführt, Vertreter*innen von dem Online­forum sexworker.at und FRAU BICHLER*, eine österreichische Sexarbeiterin befragt.

DILARA AKARÇEŞME: Liebe Christine, sowohl durch deine langjährigen Erfah­rungen in der Beratungsstelle Pia Salz­burg, als auch durch deine Funktion als Mitglied bei dem europäischen Netzwerk TAMPEP hast du eine erhebliche Exper­tise zum Thema Sexarbeit. Was hältst du von den Forderungen bzgl. einer Gewerkschaft für Sexarbeiter*innen?

CHRISTINE NAGL: Das ist eine zum Teil sicher sehr gut gemeinte Forderung von NGOs. Eine Gewerkschaft ist eine Institu­tion von und für Arbeitnehmer*innen. Sex­arbeiter*innen sind allerdings keine Arbeit­nehmer*innen. Das hat mit der Frage zu tun, wie Sexarbeiter*innen bewertet wer­den sollen. Nach dem Alter? Nach der Form der Dienstleistung? Nach dem Brustum­fang? Wenn eine Sexarbeiter*in ein Gehalt bekommen würde, würde es dazu führen, dass ein*e Chef*in ihr anschaffen könnte, mit welchem Kunden er*sie wie viele Stun­den für welchen Betrag in ein Zimmer gehen soll. Das geht nicht, weil Sexarbeit nicht delegierbar sein kann, da es um das Recht auf Intimität sowie körperliche und sexuelle Selbstbestimmung geht. Das sind Menschenrechte, die nicht von Dritten beeinflusst werden können. Genauso wenig kann ich mir daher eine Zuteilung durch das AMS vorstellen.

DILARA AKARÇEŞME: Heißt das, es ist eine Frage des Charakters der Sexarbeit?

CHRISTINE NAGL: Genau. Prinzipiell geht es eine*n Betreiber*in auch nichts an, wie ein*e Sexdienstleister*in Preise gestaltet. Während eine Dienstleistung von einer Per­son beispielsweise für € 50 angeboten wird, kann eine andere für die gleiche Dienstleis­tung € 300 verlangen.

DILARA AKARÇEŞME: Wie sehen deine Erfahrungen bzgl. Selbstständigkeit in der Beratungsstelle aus?

CHRISTINE NAGL: Das wichtigste Thema in der Beratung war heuer die Frage, wie man in Salzburg ohne Betreiber*innen selbstständig arbeiten kann. Es ist sehr schade, dass man auf diese Frage keine Ant­wort findet, weil es aufgrund des gesetzli­chen Rahmens fast unmöglich ist. Kürzlich wurde vom Finanzamt ein Einschätzungs­schreiben verfasst, wie Sexarbeit einzuord­nen ist. Darin wurde als selbstständige Arbeit nur die im Laufhaus, im Escort-Bereich, der fast in ganz Österreich verbo­ten ist, das Arbeiten in der eigenen Woh­nung, was ebenso fast unmöglich ist und das Arbeiten auf der Straße, was nur in Wien erlaubt ist, eingestuft. Eine besondere Hürde für das Arbeiten in der Wohnung stellt in Salzburg die sogenannte Bannmeile dar. Im Landessicherheitsgesetz ist in die­sem Zusammenhang festgehalten, dass eine (Bordell-)Bewilligung nur dann erteilt wer­den kann, wenn sich im Umkreis von 300 Meter des Standortes z.B. keine Schule, religiöses Gebäude, Friedhof, Amtsgebäude, Krankenanstalt, Alten- oder Pflegeheim oder Sportstätte befindet. Damit kommen wir wieder zur Forderung, dass Gesetze auf­gemacht werden und den Frauen mehr Möglichkeiten bieten müssen, selbstbe­stimmt und selbstständig zu arbeiten.

DILARA AKARÇEŞME: Was wurde in die­sem Einschätzungsschreiben als nicht­selbstständig eingestuft?

CHRISTINE NAGL: Als unselbstständig wurde das Arbeiten in Bars, Saunas oder FKK-Anlagen gesehen. Hier gibt es aber erhebliche Missstände. Einige Betreiber*innen haben sich z.B. überlegt, dass Frauen zusätzlich zum Eintrittspreis und anderen Abgaben € 600 aus ihren Ein­nahmen an die Betreiber*innen für die Anmeldung bezahlen müssen. Es gibt dazu einen konkreten Fall. Eine Frau hat in einer FKK-Anlage gearbeitet und hat am Tag ca. € 80 für Eintritt und € 30 Euro pro Tag für die Anmeldung bezahlt. Das musste sie tun, auch wenn sie an einem Tag nichts verdient hat. Es kann nämlich durchaus passieren, dass in einer großen Anlage, in der zwi­schen 40 und 60 Frauen anwesend sind, nicht jede Frau Kunden bekommt. Nun ist diese Frau schwanger und wir haben herausgefunden, dass sie nicht angemeldet war. Das ist eine Katastrophe.

DILARA AKARÇEŞME: Wie würde ein Umgang mit Sexarbeit aussehen, der funktionieren könnte?

CHRISTINE NAGL: Mir ist das sogenannte »Opting in« am sympathischsten. In diesem Fall wären Sexarbeiter*innen selbstständig und über die SVA versichert. Man muss allerdings hinzufügen, dass dies auch Schattenseiten hat. Die Beiträge steigen von Jahr zu Jahr und das Problem ist, dass es in der Sexarbeit üblich ist, dass Personen am Anfang ihrer Tätigkeit gut verdienen und die Einnahmen mit der Zeit abnehmen.

Außerdem muss man auch einen Selbst­behalt für gewisse medizinische Behand­lungen bezahlen, was für viele Frauen nicht möglich ist. Viele Leistungen, die Sexarbei­ter*innen in Anspruch nehmen, wie etwa Zahneingriffe, lassen sie - so sie aus dem Ausland kommen - ohnehin in ihrer Heimat vornehmen, da es dort einerseits billiger ist und sie andererseits mehr Vertrauen zu ihren Ärzt*innen haben.

Zuletzt ist noch wichtig zu erwähnen, dass die Sicht auf Sexarbeit als Teilzeitjob oder Nebentätigkeit nirgendwo am Pro­gramm steht. Betreiber*innen wollen, dass Frauen Vollzeit und mehr als das arbeiten. Das ist oft nicht möglich, wenn man eine andere Arbeit oder eine Familie hat.

Gespräch mit sexworker.at

DILARA AKARÇEŞME/CHRISTINE NAGL: Was haltet ihr von der Forderung einer Gewerkschaftsvertretung für Sex­arbeiter*innen?

SEXWORKER.AT: Trotz der wunderbaren Ergebnisse der Gewerkschaft darf man nicht den Fehler begehen, Sexarbeit unter dieser Prämisse zu behandeln. Eine Gewerkschaftsvertretung als eine Arbeit­nehmer*innenvertretung ist für Sexarbei­ter*innen nicht durchführbar, weil sie keine Arbeitnehmer*innen sind. Das Haupt­charakteristikum der Sexarbeit ist, dass sie nicht delegierbar ist. Daher kann eine arbeitnehmerrechtliche Betreuung nicht funktionieren.

Ein weiterer Blick zeigt uns, dass sofort die Frage auftauchen würde, wer der/die Arbeitgeber*in ist. Der Kunde? Der/die (Bordell-)Betreiber*in? Aufgrund der Wei­sungsgebundenheit eines Angestellten ist es absolut unvorstellbar, dass ein*e Betrei­ber*in ein/e Arbeitgeber*in ist. Die Rechte der Sexarbeiter*innen sind nur über deren Selbstbestimmtheit und Selbstständigkeit zu schützen. Das geht nur mit der Einräu­mung von Rechten, aber nicht von Aufla­gen, die mit der Arbeitsrealität nichts zu tun haben.

DILARA AKARÇEŞME/CHRISTINE NAGL: Was sind in diesem Zusammen­hang konkrete Forderungen?

SEXWORKER.AT: Die Forderungen sind, nicht über Sexarbeiter*innen, sondern mit ihnen zu sprechen. Frau Helga Amesberger hat dafür eine pointierte Feststellung for­muliert, dass es typisch für die Sexarbeit ist, dass die meisten eine Meinung, aber die wenigsten eine Ahnung haben. Die zweite Forderung lautet, Sexarbeiter*innen und ihre Expertise bei Beratungen oder Bespre­chungen mit ins Boot zu holen. Faktum ist, dass derzeit Entscheidungen mit Personen getroffen werden, die nichts mit Sexarbeit per se zu tun haben. Das sind meist Organe der ausübenden Gewalt. Zuletzt müssen wir Sexarbeit unter einem völlig neuen Fokus betrachten. Wenn wir Ausbeutung, Zuhäl­terei und Menschenhandel bekämpfen wol­len, geht das nur mit Gewährleistung von Rechten. Nur ein potenzielles Opfer, das Rechte hat, kann gegen Ausbeutung vorge­hen. Das ist die Grundvoraussetzung, um das Übel zu bekämpfen.

DILARA AKARÇEŞME/CHRISTINE NAGL: Was ist das Problem am gegen­wärtigen Fokus?

SEXWORKER.AT: Gerade die Modelle, die zwingend eine/n Betreiber*in vorsehen, müssen hinterfragt werden. Es muss mög­lich sein, dass Sexarbeiter*innen ihre Tätig­keit ohne Betreiber*in und allgemeiner aus­gedrückt ohne Mitverdienende ausüben können. Das ist derzeit nicht der Fall, außer am Straßenstrich in Wien, wo es sich um ca. 30 – 40 Frauen handelt. So sehr der Ruf nach Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Krankenstand verständlich sein mag, so ist er doch im Bereich der Sexarbeit als Sozial­romantik abzutun, weil kein Angestellten­verhältnis vorhanden sein kann. Sexarbei­ter*innen stehen die gleichen Rechte und Pflichten zu wie allen selbstständig Arbei­tenden in Österreich auch.

Ausschnitt aus dem Gespräch mit Frau Bichler

DILARA AKARÇEŞME/CHRIS­TINE NAGL: Liebe Frau Bichler, Sie bieten Sexualdienstleistun­gen im unsichtbaren Bereich an. Was halten sie von Forderungen einer Gewerkschaftsvertretung für Sexarbeiter*innen?

FRAU BICHLER: Ich höre oft Stimmen, die sagen, Sexarbeit ist eine Arbeit wie jede andere. Das kann ich nicht unterschreiben. Ich kann die Sexarbeit, die ich als Nebentätigkeit mache, nicht in einen Lebenslauf schreiben. Solange das der Fall ist, kann es aufgrund von Diskriminierung und aufgrund der gesellschaftli­chen Haltung nicht eine Arbeit wie jede andere sein. Außerdem will ich in diesem Bereich auch keine Steuern zahlen, solange ich keine Anerkennung vom Staat und von der Gesellschaft und vor allem keine Rechtssicherheit habe. Zum Zahlen von Steuern bin ich ohne­hin durch meine bürgerliche Tätigkeit verpflichtet. Wie gesagt bin ich in meinem Nebenjob als Sexarbeiter*in tätig und vermute, dass die Höhe meiner Einnahmen unter der einkommensteuerpflich­tigen Grenze ist.

Wie soll ich außerdem die Zwangsuntersuchung machen las­sen, wenn ich einen Hauptberuf habe? Und was passiert, wenn mein Arbeitgeber das herausbe­kommt? Ich kenne viele Migran­tinnen, die sich nicht registrieren lassen, weil sie Angst haben, dass ihnen der Deckel [Anm: Gesund­heitsbuch/Kontrollkarte] am Deckel fällt, wenn sie sich beruf­lich umorientieren wollen.

*Name geändert

Reportage von SUSANNE HASLINGER

Viele tausend ErntehelferInnen arbeiten jedes Jahr in Österreich zu niedrigen Löhnen, extrem langen Arbeitszeiten und miserablen Arbeitsbedingungen. Saisonar­beiterInnen in der Landwirtschaft sind eine der am meisten ausgebeuteten Gruppen von ArbeitnehmerInnen im Land. Doch anstelle einer Verbesserung ihrer Situation drückt Schwarz-blau auch hier massive arbeitsrechtliche Verschlechterungen durch.

Zugleich tut sich etwas auf Österreichs Feldern: Die LandwirtInnen werden nervös, der Bauernbundpräsident Georg Strasser mischt sich mit hochrotem Kopf live im Parlament in Gewerkschaftsarbeit ein und sogar Peter Turrini weiß neben seiner Abrechnung mit der Kurz-Republik und der Gesellschaft im Herbst 2018 auch Schönes zu berichten, dass ihn für die Zukunft hof­fen lässt: Er sei auf junge GewerkschafterIn­nen gestoßen, die von Feld zu Feld ziehen, um ErntehelferInnen über ihre Rechte auf­zuklären.

Von Feld zu Feld für die Rechte der ErntehelferInnen

Seit 2014 versucht ein einzigartiger Zusam­menschluss der Ausbeutung in der heimi­schen Landwirtschaft etwas entgegen zu halten. Die Produktionsgewerkschaft (PRO-GE) hat gemeinsam mit NGOs und engagier­ten Einzelpersonen als AktivistInnen die Kampagne »Sezonieri« (zu Deutsch: Saison­arbeiterIn) ins Leben gerufen.

Über eine mehrsprachige Website, Infovi­deos, Folder und Info-Hotlines werden die Betroffenen informiert und ihnen Unter­stützung bei der Rechtsdurchsetzung gebo­ten. Mit Erfolg: 2016 und 2017 wurden mit Hilfe der PRO-GE knapp 70.000 Euro erstrit­ten. Die Kampagne zeigt auch nicht eine andere Wirkung, wenn auch nicht die nahe­liegendste: »In Österreich fehlen Erntehel­ferInnen – unser Gemüse bleibt liegen!« So oder so ähnlich lauteten im vergangenen Frühjahr die Schlagzeilen. Die »Ursache« war schnell gefunden: Die Deutschen wür­den einfach alle abwerben – durch den fie­sen Wettbewerbsvorteil höherer Löhne. Umso erstaunlicher jedoch die Reaktion der türkisblauen Bundesregierung: Im Herbst wurde ein Paket vorgelegt, dass das Landar­beitsgesetz (LAG) gleich in mehreren Punk­ten verschlechtern sollte: Einerseits konnte man es gar nicht eilig genug haben, auch in der Land- und Forstwirtschaft den im Früh­sommer überfallsartig eingeführten 12h-Tag und die 60h-Woche »nachzuholen«. Zum anderen wurde – in Österreich bis dato einzigartig – eine gesetzliche Regelung zum Lohndumping exklusiv für Erntehelfe­rInnen geschaffen.

Verschlechterung miserabler Ausgangsbedingungen

Nun ist in der Anbau- und Erntehilfe eine Tagesarbeitszeit von bis zu 17 Stunden nichts Seltenes – das trotz Sonntagsarbeits­verbot sieben Tage die Woche. Das liegt weit über der gesetzlich erlaubten Höchst­arbeitszeit. Die Bedingungen, unter denen diese Arbeit geleistet wird, sind miserabel: Kälte Hitze, schwere körperliche und mit­unter auch gefährliche Arbeit. Die Bezah­lung ist ebenso miserabel, die (ohnehin nicht sehr hohen) kollektivvertraglichen Mindestlöhne werden selten eingehalten, Überstundenzuschläge noch seltener bezahlt. Beste Voraussetzungen also, um die Arbeitszeit zu erweitern?

In der Erntezeit kommt es in der Land­wirtschaft zu massiven Arbeitsspitzen – doch durchhalten kann man das nicht lange. Aus gutem Grund hat der Gesetzge­ber diesen Zeitraum auf 13 Wochen im Jahr begrenzt. Und genau da setzt Schwarz-blau an: 12 Stunden sind nun immer dann zuläs­sig, wenn »Arbeit anfällt«, 52 Wochen im Jahr. Um die heftig diskutierte Freiwillig­keit hat man sich in der Landwirtschaft gar nicht erst bemüht. Während bisher Über­stunden nur in den nachvollziehbaren Situationen drohender Wetterumschläge oder Verderben der Ernte nicht verweigert werden durften, müssen die Arbeitnehme­rInnen nun vorweisen, dass sie »berück­sichtigungswürdige Interessen« für die Ablehnung haben, wie bspw. Kinderbetreu­ungspflichten oder einen Arztbesuch. Bei den ErntehelferInnen, die keinen anderen Bezugspunkt und Kontakt haben als Hof und Feld, vielleicht mal der Greißler im Dorf, eher praxisfremd.

»Erleichterung« Lohndumping

Anstatt sich für faire Löhne und menschen­würdige Arbeitsbedingungen in der Land­wirtschaft einzusetzen, hat Schwarz-blau einen simplen Mechanismus gefunden, den vermeintlichen »Wettbewerbsvorteil« zum deutschen Nachbarn auszugleichen: eine gesetzliche Erlaubnis zum Lohndumping. Zur »Erleichterung« der Beschäftigung von ErntehelferInnen dürfen die land­wirtschaftlichen Kollektivverträge – derer gibt es neun, da verfassungsmäßig die Landarbeit noch immer Ländermaterie ist – eine Pauschalierung der Sonderzahlun­gen, sprich Urlaubsgeld und Weihnachts­geld vorsehen. Was zunächst wie eine Vereinfachung im Dschungel der Lohn­verrechnung wirkt – schließlich sind die betroffenen LandwirtInnen ja keine ExpertInnen in dieser Materie – heißt übersetzt: In Zukunft darf in einem Kol­lektivvertrag geregelt werden, dass Ernte­helferInnen – bei gleicher Dauer des Arbeitsverhältnisses – schlicht weniger an Urlaubs- und Weihnachtsgeld zusteht.

Wenn die ÖVP mit der ÖVP … Landwirtschaft, halt

Äußerst unrühmlich in diesem Zusam­menhang auch die Rolle der Landarbeiter­kammer, das ist die gesetzliche Interes­senvertretung der ArbeitnehmerInnen in der Land- und Forstwirtschaft. Nicht nur, dass man dem vorgelegten Entwurf bedin­gungslos zugestimmt hat, nein, mittels Presseaussendung rühmte sich die Land­arbeiterkammer auch noch, diesen ausge­handelt zu haben. Am Tisch mit Bauern­bund (dessen Präsident Georg Strasser praktischerweise Nationalratsabgeordne­ter ist) und Landwirtschaftskammer eine beschauliche, harmonische Runde aus ÖVPlerInnen. Vielleicht zeigt uns auch, oder besser gerade, dieses Beispiel, warum es wichtig ist, bei der Wahl der eigenen Interessenvertretung nicht zu Hause zu bleiben.

Institutionalisierter Rassismus

Die arbeitsrechtlichen Verschlechterungen für ErntehelferInnen stellen jedoch nur die Spitze des Eisbergs dar. Der Großteil der ErntehelferInnen kommt aus EU-Staaten wie Ungarn, Slowenien, Rumänien und Bul­garien. Ihre Kinder haben sie zu Hause bei den Großeltern gelassen, ganze Dörfer sind verwaist. Man kann ohne weitere Umschweife sagen, dass Teil der Einkom­menserwartung und -notwendigkeit die Aufstockung mithilfe der Familienbeihilfe für ihre zuhause gebliebenen Kinder ist – das ist gleichzeitig Teil des Arrangements, für die ArbeitgeberInnen (und die Konsu­mentInnen) die Kosten niedrig zu halten. Doch der flächendeckende Rassismus, die Triebkraft des »Erneuerungsprogramms« von Schwarz-blau, hat die Familienbeihilfe für WanderarbeitnehmerInnen gleich ganz zu Beginn der Regierungsperiode ins Auge gefasst: Mit Wirkung ab 1.1.2019 wurde ihnen die Familienbeihilfe drastisch zusam­mengestrichen, bei RumänInnen z. B. auf die Hälfte. Auch das spricht sich herum. Vielleicht werden die ErntehelferInnen auch deswegen ausbleiben. Vielleicht haben die ErntehelferInnen es einfach satt, in einem zutiefst rassistischen Land zu schuften?

Die jungen AktivistInnen und Gewerk­schafterInen werden jedenfalls auch in den nächsten Jahren über die Felder ziehen und die ArbeiterInnen über ihre Rechte aufklä­ren. Wer mitmachen oder unterstützen möchte, kann sich ganz einfach auf der Webseite sezonieri.at eintragen oder im Frühjahr die Infoveranstaltung im Amer­linghaus besuchen (Termin wird auch auf der Homepage veröffentlicht).

Link: www.sezonieri.at

Susanne Haslinger ist in der Produktionsgewerk­schaft PRO-GE für den Bereich Sozialpolitik zustän­dig und koordiniert – mit anderen – die sezonieri Kampagne.

Essay von HELGA WOLFGRUBER

„Erst die Arbeit, dann das Spiel« »Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen«, »Ohne Fleiß kein Preis« – Sprüche dieser Art haben das Aufwachsen meiner Generation begleitet und sollten die Ein­übung in ein arbeitsames, pflichterfüllendes Leben »erleichtern«. Das war ganz im Sinne von Kirche, Kapital und Wiederaufbau. Das Bibelgebot »Brot essen im Schweiße seines Angesichts« schien mir besonders absurd und förderte früh meinen Widerstand gegen normative, mir nicht sinnvoll erscheinende »Handlungsanleitungen«.

Die Frage nach der Bedeutung von Arbeit im Leben der Menschen hat mich aber mein ganzes SozialarbeiterInnenleben begleitet und mir eine weitere Absurdität vor Augen geführt:

Das Evangelium der Arbeit

Während sich immer mehr Menschen unter unzumutbaren Arbeitsbedingungen »abar­beiten« (müssen) und sich in einen Zustand der Erschöpfung (Burn-out) katapultieren, leidet ein immer größer werdender Teil unter den Folgen der schambesetzten Stig­matisierung von Arbeitslosigkeit.

Als ich in den 80er-Jahren (!) als Gewerk­schafterin auf die Notwendigkeit von Arbeitszeitumverteilung und Arbeitszeit­verkürzung hinwies, wurde ich in der von Männern dominierten Welt der Gewerk­schaft als Sozialromantikerin belächelt.

An der Ideologie der Vollbeschäftigung war nicht zu rütteln. Sie war Gewerkschaft und Politik als Daseinserfüllung heilig. Die­ser begrenzte Arbeitsbegriff führte unter anderem zu einem beklagenswerten Man­gel an Vorausschau auf sich lange schon abzuzeichnende Entwicklungen. Den Weg vom Nine-to-five-Job ins Prekariat oder in die Arbeitslosigkeit mussten viele Men­schen daher alleine, ohne solidarische Begleitung gehen. Dass auf diesem Weg Mitglieder und WählerInnen verloren gin­gen oder nach »rechts abbogen«, wird von FunktionärInnen wenig selbstkritisch gese­hen.

Diese ideologische Überhöhung der Arbeit, wie sie auch von den ArbeiterInnen- und Gewerkschaftsbewegungen des begin­nenden 19. Jahrhunderts betrieben wurde, veranlasste schon damals den Sozialisten Paul Lafargue (Schwiegersohn von Karl Marx) zur prophetischen Feststellung: »Eine seltsame Tollheit beherrscht die Arbeiterklasse aller Länder, in denen die kapitalistische Zivilisation regiert. Diese Tollheit ist die Liebe zur Arbeit, die rasende, bis zur Erschöpfung der Indivi­duen und ihrer Nachkommenschaft gehende Arbeitssucht. Statt gegen diese geistige Verirrung anzukämpfen, haben die Priester, die Ökonomen und Moralisten die Arbeit heiliggesprochen.«

Lafargues philosophische Frage, wie gutes Leben mit weniger Lohnarbeit ausse­hen könnte, mag vielleicht nicht ganz pra­xistauglich gewesen sein, er hat aber geahnt, wohin Politik und Wirtschaft füh­ren können, wenn Gewinn- und nicht Sinn­maximierung unhinterfragtes Dogma bleibt.

Übrigens wurden Lafargues Schriften mit dem Vorwurf sie würden die Arbeitsmoral untergraben, in der Sowjetunion verboten und in der DDR nicht publiziert.

4 Stunden täglich sind genug

Auch der britische Philosoph Bertrand Rus­sell hat schon in den 30er-Jahren des vori­gen Jahrhunderts in seinem provokanten Essay: »Lob des Müßiggangs« darauf hinge­wiesen, dass durch die modernen Produkti­onsmethoden die Möglichkeit gegeben wäre, dass alle Menschen behaglich und sicher leben könnten. »Aber«, so schreibt er, »wir haben es statt dessen vorgezogen, dass sich manche überanstrengen und die anderen verhungern. Bisher sind wir immer noch so energiegeladen arbeitsam, wie zurzeit, da es noch keine Maschinen gab; das war sehr töricht von uns, aber soll­ten wir nicht auch irgendwann einmal gescheit werden?«

Russells Hoffnung hat sich bis jetzt leider nicht erfüllt.

Time is money

Und mit dem neoliberalen Versprechen auf Erfolg und individuelles Glück sind beinahe alle Lebensbereiche zu ruhelosen, mit Müh­sal (so die etymologische Bedeutung des Wortes »Arbeit«) verbundenen Arbeitsstät­ten geworden. Beziehungsarbeit (wo bleibt da Lust), Körperarbeit (begleitet von Fit­nesswahn), Haus-und Sorge-Arbeit (sag mir, wo die Männer sind) und Lohnarbeit (von der Fabrikshalle ins Wohnzimmer) werden mit hohem Perfektionsanspruch und unter großem Optimierungsdruck geleistet. »Zeit haben« für gesellschaftlich wichtige, bisher als nicht »profitabel genug« bewertete Tätigkeiten (z. B. Pflege) geht als Wert und wichtige Kraftquelle ver­loren. Mit der »Effizienzpeitsche« im Rücken wird Handeln (time is money) zur lästigen, weil überfordernden Pflicht.

Sogar das Denken kann durch die immer kürzer werdende Laufstrecke zwischen den Gedanken an Kreativität und Phantasie­kraft verlieren. Das wollte vielleicht auch Jürgen Habermas mit der Feststellung aus­drücken: »Wenn die utopischen Oasen aus­trocknen, breitet sich eine Wüste von Bana­lität und Ratlosigkeit aus.« An diesem Punkt von Ratlosigkeit und Perspektivlosig­keit scheint Politik schon lange angelangt zu sein. Aus Angst vor Macht- und Bedeu­tungsverlust hält sie künstlich an einer Arbeitsethik fest und predigt unhinterfragt Wirtschaftswachstum und Vollbeschäfti­gung. Dabei verschläft sie Steuerung von Reichtumsproduktion, den Klimawandel und den längst fälligen Paradigmenwechsel unserer Arbeitsgesellschaft. Zur Aufrecht­erhaltung der kapitalistischen Ordnung wird in die Schaffung unsinniger und als unsinnig erlebte Bullshit-Jobs investiert, ohne den individuellen oder gesellschaftli­chen Nutzen zu bedenken. Ob das eine wünschenswerte Freude an Arbeit fördert, ist zu bezweifeln.

Auf den Weg bringen

Ein emanzipatorisches Modell zukünftiger Arbeitsorganisation verdanken wir Frigga Haug, Soziologin und marxistisch-feminis­tische Kämpferin für die Überwindung des Kapitalismus (als Fernziel).

Ihr Projekt Vier-in-einem findet vor allem durch Frauen große Unterstützung. Radikale Arbeitszeitverkürzung dient nicht NUR als Mittel zur Armutsbekämpfung, vielmehr sollen alte Arbeitsteilungen auf­gehoben werden und zu einem neuen Zeit­regime führen. Weniger Zeit für Erwerbsar­beit, Gleichverteilung der Reproduktionsar­beit auf alle Geschlechter, Zeit für politi­sche Bildung/Aktivität und Zeit für indivi­duelle Entwicklungsmöglichkeiten sind die vier gleichberechtigten Säulen des langfris­tigen Projekts.

Haug ist außerdem davon überzeugt, dass Selbstveränderung und Veränderung der Umstände in der politischen Praxis zusam­menfallen müssen. Emanzipatorischer Effekt wäre anders nicht zu erzielen und ohne diesen ist eine »neue Welt« nicht vor­stellbar.

Abschied vom »Exzess der Arbeit«

Es ist bekannt, dass alte Gewohnheiten schwer aufzugeben sind, dass Neues auszu­probieren von Ängsten begleitet sein kann.

Je länger wir aber im Modus der Starre und des Bewahrens verharren und gleichzeitig an einem »Exzess der Arbeit« (Byung Chul Han) festhalten, desto schwieriger wird es sein, uns von den verheerenden Folgen die­ser »Zurichtungen« zu trennen oder gar zu erholen. Die wechselhafte Geschichte der Arbeits- und Produktionsverhältnisse hat unsere Einstellung zu Arbeit und Sein geprägt. In vielen Köpfen schwirrt daher noch die Verachtung manueller Arbeit in der Antike, wirkt noch das Fleiß – Gebot des Protestantismus oder geistert die Kant'sche Idee der Selbstverwirklichung durch Arbeit. Diese »Schlacken« der Geschichte begleiten die Bemühungen um ein Bedingungsloses Grundeinkommen mit Skepsis und Widerstand. Für und Wider sind aber auch bestimmt von irrationalen Ängsten. Angst vor dem Verlust struktur­gebender Imperative. Angst vor Zeitge­winn: was fange ich damit an? Angst vor Autonomiezuwachs: Wofür will ich Verant­wortung übernehmen? Vielleicht auch Angst vor Nichts-tun-wollen und in der Stille »Bekanntschaft mit sich selbst« zu machen…

Der alte Slogan der revolutionären Arbei­terschaft: »Alle Räder stehen still, wenn dein starker Arm es will …« wirkt auf viele heute anachronistisch. Veränderung wird aber ohne an den »Rädern« zu drehen nicht erfolgreich sein. Und was geschieht dann, wenn die Räder einmal wirklich still ste­hen: Wird die Erleichterung über die Ruhe oder die Angst vor der Stille überwiegen? Vielleicht sollten wir uns zur Einübung in Muße und kreativer Stille diesem Vorhaben zuwenden: »Alle Smartphones stehen still, wenn dein starker Daumen will.«

Und: Müßiggang ist nicht aller Laster Anfang.

Zum Streit über die neuen Mittelstreckenraketen in Europa.

VON WALTER BAIER

Das Ende der Systemkonkurrenz führte zwar zu einer Erweiterung der NATO, nicht aber zu einer Entmilitarisierung Europas. Auch wenn die Landkarten neu gezeichnet wurden, die Drohung einer ato­maren Vernichtung schwebt weiterhin genau über unseren Köpfen. Statt durchaus eigennütziger Friedenspolitik setzt Öster­reich auf europäische Streitkräfte und erhöhte Rüstungsausgaben.

Sollte Russland sich nicht bis Anfang Feb­ruar verpflichten, seine neuen Marschflug­körper zu verschrotten, so werden sich die USA nicht mehr an den 1987 geschlossenen Vertrag über die Beseitigung der Mittel­strecken in Europa gebunden fühlen und ein paar hundert atomar bestückte Raketen in Westeuropa stationieren. So lautet das Ultimatum, das der US-Präsident Russland gestellt hat. Die Antwort aus Moskau folgte prompt und lautete, dass man Gleiches mit Gleichem zurückzahlen werde.

Anders gesagt: Wenn sich die atomaren Supermächte im Streit darüber, wie oft sie die Welt vernichten können müssten, um von einem strategischen Gleichgewicht zu sprechen, nicht einigen, so einigen sie sich doch darauf, dass der Testlauf für den nuklearen Holocaust in Europa stattfinden soll.

Das Kalkül gleicht demjenigen, das Europa zu Ende der 70er-Jahre an den Rand eines Atomkrieges gerückt hatte. Die USA stellen in Europa mit Atomsprengköpfen bestückte Raketen auf, die russische Städte in weniger als fünf Minuten in Asche ver­wandeln könnten. Die russische Seite rüstet für einen Entwaffnungs- oder Gegenschlag, der sich logischer Weise dorthin richtet, wo die Raketen abgefeuert werden: Westeu­ropa. Der Rest wäre dann Verhandlungssa­che zwischen den Oberbefehlshabern. So die schwarze Theorie, der zufolge sich das Inferno regional begrenzen und die Eskala­tion unterbrechen ließe.

Trump und Putin mögen die Illusion hegen, dem Desaster erste Reihe, fußfrei, aus mehreren tausend Kilometern Entfer­nung beiwohnen zu können; für die Euro­päer_innen kann diese nicht bestehen. Sie müssen wissen, dass der auf »Europe begrenzte Atomkrieg« bereits in den ersten 30 Minuten Dutzende Millionen Menschen­leben kosten und das Ende ihrer Staaten bedeuten würde.

Mit dem Ende des Kalten Krieges und der Auflösung des Warschauer Vertrages bestand die Möglichkeit, Europa effektiv abzurüsten, insbesondere atomwaffenfrei zu machen. Die USA, die den Kalten Krieg gewonnen hatten, ließen diese historische Möglichkeit ungenützt. Durch die sukzessi­ven Erweiterungen der NATO, neue Stütz­punkte und atomar bestückbare Raketen in Osteuropa wurden neue Spannungen pro­voziert.

Auf der anderen Seite besann sich Russ­land, als es die durch den Übergang zum Kapitalismus ausgelöste Krise überwunden hatte, seiner traditionellen imperialen Ansprüche. Es will wieder gelten. Und wie die Krisen in der Ukraine und Syrien zei­gen, verfügt es auch über die entsprechen­den Machtmittel. Man kann dieses neu erwachte russische Machtbewusstsein und seine strategischen Ziele vollkommen ablehnen, aber man muss sie ernst nehmen.

Statt in dieser Situation eskalierender internationaler Spannung etwas zu unter­nehmen, um die Lage zu beruhigen, einig­ten sich EU-Mitgliedsstaaten, darunter Österreich, 2017 auf die »Permanent Structured Cooperation« (PESCO), ein Militärkonzept, dessen Ziel es ist, über eine drastische Erhöhung der Rüstungs­ausgaben und bessere Koordinierung der Streitkräfte den Weg zu einer euro­päischen Armee zu öffnen.

Auch das zur Rechtfertigung eines EU-Militarismus bemühte Argument, man müsse, um sich von der unberechenba­ren US-Politik frei zu strampeln, auto­nome militärische Mittel schaffen, würde mit der Aufstellung der neuen Raketen nun aber obsolet. Stehen einmal die Raketen, so sitzt der alleinige Herr über Krieg und Frieden in Europa nicht in Brüssel, weder bei der EU noch bei der NATO, sondern im Weißen Haus.

Spätestens jetzt muss der Öffentlich­keit klarwerden, dass die EU und ihre Mitgliedsstaaten, von denen die meisten der NATO angehören, eine sicherheits­politische Kehrtwendung einleiten müs­sen. Auch ohne die neuen Raketen und PESCO ist Europa übermilitarisiert. Frie­den kann nicht durch noch mehr Rüs­tung, sondern nur durch eine friedliche Politik, die auf Abbau statt auf Zuspit­zung der Konfrontation zielt, gesichert werden.

Österreich ist ein neutraler Staat in der EU, und diese Stellung wurde von der EU im EU-Vertrag von Lissabon auch anerkannt. Von der österreichischen Regierung kann daher verlangt werden, sich aus allen der Neutralität widerspre­chenden Bindungen an die NATO zu befreien und im Rahmen der EU auf eine entmilitarisierte Außenpolitik zu drin­gen.

Vor allem darf es im Bereich der besonders gefährlichen nuklearen Mit­telstreckenraketen nicht zu einem Wett­rüsten kommen. Man muss aber weiter­denken. Lateinamerika etwa ist ein Kon­tinent ohne Atomwaffen. Warum sollte es nicht ebenso möglich sein, alle in Europa stationierten und auf Europa zie­lenden Atomwaffen abzubauen. Und wenn der Weg zum atomwaffenfreien Europa noch weit ist, warum nicht mit einer atomwaffenfreien Zone in Mittel­europa den Anfang machen. Wäre das nicht ein lohnendes Ziel für die Europa­politik eines neutralen Kleinstaats?

Warum die Regierung ein Sozialhilfegesetz vorlegt, statt Mindestsicherung und BürgerInnenrechte zu garantieren.

HEIDE HAMMER sprach mit MICHAELA MOSER (Armutskonferenz) und ANNA SCHIFF (Sichtbar Werden Wien).

In der Plattform »Sichtbar Werden« der Armutskonferenz sind seit 2006 verschie­dene Selbstorganisationen und Initiativen von Menschen mit Armuts- und Ausgren­zungserfahrungen vernetzt. Sie treten als Menschen mit wenig Einkommen für Parti­zipation in politischen Entscheidungspro­zessen, die sie direkt betreffen, ein. Es geht um Einbindung, Mitsprache und Mitgestal­tung in allen Bereichen: auf dem AMS oder im Sozialamt und Gesundheitssystem, aber auch im Kulturbereich, in der Bildung, in Mobilitätsfragen und ganz generell bei politischen Entscheidungen.

Die Armutskonferenz ist seit 1995 mit dem Motto »Es ist genug für alle da« als Netzwerk von mittlerweile über 40 sozialen Organisationen sowie Bildungs- und For­schungseinrichtungen aktiv. Sie themati­siert Hintergründe und Ursachen, Daten und Fakten, Strategien und Maßnahmen gegen Armut und soziale Ausgrenzung in Österreich. Gemeinsam mit Armutsbetrof­fenen engagiert sie sich für eine Verbesse­rung von deren Lebenssituation.

Seit Bekanntwerden des Entwurfs der Bundesregierung zum »Sozialhilfe Grundsatzgesetz« gibt es zahlreiche Ein­wände gegen diese Almosengesetzge­bung. Allein von Mitgliedsorganisationen und ExpertInnen der Armutskonfe­renz liegen 32 qualifizierte Stellungnah­men gegen den Entwurf vor. Was ist euch dabei besonders wichtig?

MICHAELA MOSER: Als Armutskonfe­renz sehen wir einerseits Existenzsiche­rung, aber auch die Wahrung von Chancen zur wirklichen Teilhabe am gesellschaftli­chen Leben als zentrale Anforderungen an Sozialleistungen. Wenn Mindestsicherungs-BezieherInnen das Mindeste genommen wird, hat das nichts mit einem sogenannten Anreizsystem zu tun, sondern es geht um Verunsicherung und die bewusste Herbei­führung von Not und Armut. Ganz speziell geht es auch um Spaltung, also darum, Betroffene gegeneinander aufzubringen und auszuspielen. Verpackt wird das alles in einem Sicherheitsdiskurs, der aber natürlich die zentralen Aspekte ökonomi­scher Sicherheit weitgehend ausblendet. Zugleich ist die neue Sozialhilfe als »Almo­sensystem« angelegt und von einem Ver­ständnis sozialer Rechte mit den entspre­chenden Möglichkeiten, diese auch einzu­klagen, weiter entfernt denn je. Von den Kürzungen betroffen sind letztlich nicht nur geflüchtete Menschen und MigrantIn­nen, wie oft suggeriert wird, sondern auch viele andere. Treffen tut es alle sehr schwer, weil ohnehin schon die bisherigen Beträge für ein würdiges Leben nicht aus­reichten.

ANNA SCHIFF: Von den knapp 308.000 MindestsicherungsbezieherInnen sind 35,2% Kinder. 70,5% sind AufstockerInnen, darunter auch ich. Trotz meiner langjähri­gen Tätigkeit als Restauratorin verdiene ich in Teilzeitbeschäftigung so wenig, dass mir weitere Transferleistungen zustehen. Als AlleinerzieherIn steht man immer wieder vor denselben Problemen, es geht um feh­lende Ressourcen. Es ist fast unmöglich, alles unter einen Hut zu bringen, konkret: Nehme ich mir Zeit für dieses Interview oder ist es wichtiger, mit meinem Sohn für die Englischschularbeit zu lernen? Wieviel Zeit kann ich mir für politisches Engage­ment nehmen?

Für viele gibt es ständig diese Entweder-oder-Entscheidungen, es wäre zwar genug für alle da, aber offenbar nicht für uns und unsere Kinder. Eine ausreichend große Wohnung und gutes Essen, beides geht sich für viele nicht aus. Oft dringend notwendige Therapien für Kinder, die von der Kranken­kasse nicht bezahlt werden, sind privat nicht leistbar. Armut macht krank. Als Erwachsene kann man auf vieles verzichten, für meine Kinder ist es mir besonders wichtig, dass sie ihren Neigungen uneingeschränkt nachkom­men können. Mein jüngster Sohn ist ein begeisterter und talentierter Fußballspieler, das darf und soll er auch im Verein tun, aber die Ausstattung dafür ist auf Willhaben nicht zu haben, und 13-jährige wachsen schnell. Die Talente der Kinder sind ebenso wie ein beson­derer Förderbedarf schwer finanzierbar, das ist zermürbend.

Was wurde durch die Mindestsicherung verbessert und wird durch den vorliegen­den Gesetzesentwurf zunichte gemacht?

ANNA SCHIFF: Grundsätzlich war es für mich eine deutliche Verbesserung, Amtswege online zu erledigen. Die e-card für alle war ebenso wichtig, damit etwa arbeitslose Perso­nen nicht länger bei jedem Arztbesuch allein mit ihrem Krankenschein stigmatisiert wer­den. Dennoch ist es auch im Modell Mindestsi­cherung so, dass der Kontrollwahn der Ämter und der halbjährliche bürokratische Aufwand zum Weinen sind. Für Wohnbeihilfe, Aus­gleichszulage, Kinderbeihilfe, Rezeptgebüh­renbefreiung bedarf es immer wieder dersel­ben Offenbarungen und Offenlegung der »Ver­mögensverhältnisse«. Das macht hilflos, wütend und überfordert – ständig muss ich auch daran denken, bloß nichts zu übersehen, keine Frist zu versäumen.

Nun plant die Regierung also bei den Ärms­ten der Gesellschaft zu sparen. Wer Deutsch nicht auf B1-Niveau kann (oder Englisch auf C1), bekommt 300 Euro weniger, die 863 Euro, die jetzt als Mindestsicherung gelten, liegen aber schon unter der Armutsgrenze. Und man ist fast versucht zu sagen, natürlich werden auch die Kinderzuschläge gekürzt. Für das erste Kind gibt es noch 216 Euro, für das zweite 130 und ab dem dritten Kind werden nur noch 43 Euro im Monat ausbezahlt. Dage­gen werden aber jene, die mindestens 1.700 Euro brutto monatlich verdienen, mit einem jährlichen Bonus von 1.500,– pro Kind belohnt. Die Umverteilung von Arm zu Reich ist offen­sichtlich.

MICHAELA MOSER: Für uns als Armuts­konferenz geht es immer auch um einen poli­tischen Kampf: Es geht um Grundrechte statt Almosen. Das bedeutet auch, die struk­turellen Gründe von Armut, allen voran die dramatische Ungleichverteilung von Res­sourcen, sichtbar zu machen und den Dis­kurs vom individuellen Versagen zu den Versäumnissen staatlicher Pflichten zu ver­schieben: Der Staat hat für alle seine Bür­ger*nnen zu sorgen, das gilt für vulnerable Personengruppen, etwa Menschen mit Behinderungen oder Kinder, ganz beson­ders.

Die Regierung plant, die alte Sozialhilfe wiedereinzuführen, und zwar schlimmer als zuvor. Besonders problematisch ist der Wegfall der Vorgabe, dass Entscheidungen am Amt maximal drei Monate dauern dür­fen. So wird Soforthilfe unmöglich und Ämterwillkür Tür und Tor geöffnet. Auch die Verpflichtung, schriftliche Bescheide auszustellen, ist gestrichen. Es gibt keine Mindeststandards mehr, sondern nach unten ungesicherte Kann-Leistungen. Die Leistungshöhen, das Wohnen, Hilfen für alleinerziehende Eltern und Menschen mit Beeinträchtigungen – all das sind »Kann«-Bestimmungen. Mit den bislang bekannten geplanten Beschneidung der Leistungen der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld und Notstandshilfe) bedeutet das, dass stär­ker sozialstaatliche, statussichernde Leis­tungen in mehr »almosenhafte«, paternalis­tische Fürsorge überführt werden sollen.

Zuletzt hat die Aussage von Kanzler Sebastian Kurz über immer mehr Fami­lien in Wien, in denen in der Früh nur noch die Kinder aufstehen, um zur Schule zu gehen, für viele Reaktionen gesorgt. Die Wiener Stadtregierung will den Regierungsentwurf zur Sozialhilfe nicht umsetzen. Zum rassistischen Grundtenor kommt nun eine Haltung roher »Bürgerlichkeit« (Wilhelm Heit­meyer), die durchaus »im Dienste gesell­schaftlicher Eliten« steht. Was möchtet ihr denn den Regierenden, Nutznießer_innen und Mitläufer_innen ausrichten?

ANNA SCHIFF: Würde unser Bundes­kanzler jedem Menschen mit Respekt und Wertschätzung begegnen, wäre eine solche Aussage nicht möglich. Besonders Frauen gegenüber, die den Hauptteil der Sorgear­beit zuhause mit Kindern leisten, ist das ungeheuerlich.

MICHAELA MOSER: Dieses Bild ist zynisch, niederträchtig und falsch und so bewusst eingesetzt, um Menschen gegenei­nander und vor allem gegen die Schwächsten aufzubringen, dass jeder Versuch, die Regie­rung hier mit Fakten und Argumenten zu erreichen, derzeit eher sinnlos scheint.

Allen Menschen, die in diesem Leben arbei­ten, würde ich gern ausrichten: Lasst euch nicht blenden, lasst euch nicht spalten von solchen Bildern. Fallt nicht rein auf dieses billige Schema von den angeblich Faulen und den angeblich Fleißigen. Es stimmt nicht, dass Leistung belohnt wird – das zeigen die vielen unbezahlten Sorgetätigkeiten von vor allem Frauen, aber auch die hochlukrativen Spekulationen, wo nichts geleistet und viel verdient wird. Und es stimmt noch viel weni­ger, dass unser Wert als Menschen von so einem verzerrten Leistungsbegriff abhängig gemacht wird. Wichtig wäre zu erkennen, dass wir alle immer wieder auf Unterstüt­zung angewiesen sind und dass ein solidari­sches System, in dem wir die vorhandenen Reichtümer teilen, für alle besser ist.

Wäre ein bedingungsloses Grundeinkom­men eine schöne Alternative zu all dem bürokratischen und oft auch demütigen­den Antragswesen?

MICHAELA MOSER: In Kombination mit anderen Maßnahmen halte ich ein Grundein­kommen für eine wirkliche Alternative. Weil damit genau zum Ausdruck gebracht wird, dass jeder Mensch gleich viel wert ist, unab­hängig von Herkunft, sogenannter Leistung oder gar Besitzstand. Wichtig ist dabei, dass das Grundeinkommen mit der Sicherung guter sozialer Infrastruktur verbunden ist, sonst kann es auch zu einer »Abspeisung« von Menschen mit schlechtem Zugang zu Ressourcen und Chancen werden.

Und dass rund um die Frage »Wer bekommt’s?« nicht neue Ausgrenzungs- und Spaltungsmechanismen geschaffen werden.

ANNA SCHIFF: Ich stimme Michaela zu und möchte noch ergänzen, dass es auch eine Grundsicherung für Kinder geben muss. Die oben erwähnten Kürzungen für Kinder­zuschläge, also 43 Euro ab dem dritten Kind, sind wirklich nur zynisch und menschenver­achtend.

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